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SKYPARKING24

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung und Vertragsabschlüsse

1. Geltung der Bedingungen
Für alle Angebote und Leistungen der Skyparking24 gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB);
entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende
Bedingungen des Kunden erkennt Skyparking24 nicht an, es sei
denn, Skyparking24 hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn Skyparking24 in
Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender
Bedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Angebote und Vertragsabschluss
Die Angebote der Skyparking24 sind freibleibend. Verträge
kommen erst zustande, wenn Skyparking24 die Buchung des
Kunden zum Vertragsabschluss (Buchungsanfrage) bestätigt.
Voraussetzung für einen wirksamen Vertragsabschluss zwischen
Skyparking24 und dem Kunden ist, dass der Kunde diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Mitarbeiter und
sonstige Beauftragte der Skyparking24 sind soweit sie keine
gesetzliche Vertretungsmacht z.B. aufgrund
Vertretungsberechtigter Organstellung oder als Prokuristen
haben – nicht berechtigt oder bevollmächtigt, mündliche
Vereinbarungen außerhalb des schriftlich niedergelegten
Vertragsinhalts zu treffen.

§ 2 Mietvertrag, Valet-Service

1.Skyparking24 bietet Fluggästen des Flughafens Frankfurt
am Main die Möglichkeit, ihr Fahrzeug auf dem von
Skyparking24 betriebenen Parkplatz
gegen Entgelt abzustellen und den
von Skyparking24 eingerichteten Shuttle-Service zum
Flughafen Frankfurt am Main und zurück kostenfrei zu
nutzen. Skyparking24 ist mit größter Sorgfalt bemüht, den
Kunden rechtzeitig zu einer mitgeteilten Abflugzeit zum
Flughafen zu befördern. Die Rechtzeitigkeit der Ankunft am
Flughafen ist jedoch nicht Vertragsgegenstand. Daher
übernimmt die Skyparking24 keine Haftung für die
rechtzeitige Verbringung der Kunden zum Flughafen
Frankfurt. Eine Haftung für Schäden an Gepäckstücken bei
Nutzung des Shuttle-Service ist ausgeschlossen.
2.Mit der Annahme einer Stellplatz-Buchungsanfrage durch
Skyparking24 kommt zwischen dem Kunden und
Skyparking24 ein Mietverhältnis zustande. Weder
Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand dieses
Vertrages. Skyparking24 übernimmt keine Obhut oder
besondere Fürsorgepflichten für die von dem Kunden
eingebrachten Sachen.

3.Skyparking24 ist verpflichtet, dem Kunden für die
vereinbarte Dauer den bzw. die gebuchten Stellplätze zur
Verfügung zu stellen. Es besteht kein Anspruch des Kunden
auf einen bestimmten Stellplatz es sein denn es handelt
sich um eine Dauermiete so wird dem Kunden ein fester
Parkplatz zugewiesen.

4. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit
nicht, so tritt keine stillschweigende Verlängerung des
Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit ein (Ausschluss der
Fiktion des § 545 BGB). Skyparking24 kann in diesem Fall
für die Dauer bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine
Entschädigung in Höhe des Entgeltes verlangen, das für
eine entsprechende Mietdauer unter Zugrundelegung des
für die Mietzeit vereinbarten Entgelts verlangt werden
könnte; die weiteren Ansprüche von Skyparking24 bleiben
hiervon unberührt. Insbesondere ist Skyparking24
berechtigt, das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit von dem
Betriebsgelände von Skyparking24 auf Kosten des Kunden
zu entfernen oder entfernen zu lassen.

5.Skyparking24 kann die Herausgabe des eingestellten
Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechnungspreises
verweigern.

6.Valet-Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen
Mitarbeiter von Skyparking24 am Flughafen-Terminal am
vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem
Betriebsgelände oder vom Betriebsgelände zum Flughafen
an den vereinbarten Ort gebracht. Voraussetzung dafür ist,
dass das abgestellte Fahrzeug verkehrssicher,
haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und
mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist.
Andernfalls ist Skyparking24 berechtigt, die Annahme des
Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung
der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Zudem wird
empfohlen den Ersatzschlüssel des Fahrzeuges
mitzunehmen.

§ 3 Verhalten auf dem Betriebsgelände

1.Auf dem Betriebsgelände der Skyparking24 gelten die
Vorschriften der deutschen Straßenverkehrsordnung (StVO)
entsprechend. Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur
im Schritttempo gefahren werden. Der Kunde hat die
Verkehrszeichen zu beachten sowie den Anweisungen der
Skyparking24, der Mitarbeiter der Skyparking24 und deren
Erfüllungsgehilfen und Beauftragten jederzeit Folge zu
leisten. Jeder Kunde sowie die ihn begleitenden Personen
haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und
Schädigungen Dritter vermieden werden. Fahrzeuge dürfen
nur innerhalb der markierten Stellflächen abgestellt werden.
Dabei hat der Kunde darauf zu achten, dass andere
Fahrzeuge insbesondere im Hinblick auf das ungehinderte
Ein- und Ausparken auf den benachbarten Stellplätzen nicht
behindert werden. Soweit dem Kunden der Skyparking24
ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen wird, ist der Kunde
verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem
zugewiesenen Stellplatz abzustellen. Skyparking24 ist
berechtigt, außerhalb von zugewiesenen Stellplätzen
abgestellte Fahrzeuge auf Kosten des Kunden zu entfernen.

2.Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der
Skyparking24 ohne ausdrückliche Zustimmung der
Skyparking24, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen,
Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser,
Kraftstoffe oder öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen
jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche
Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen,
Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder
laufen zu lassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder
Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden
oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich
und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen.
Unterlässt er dies, ist Skyparking24 berechtigt, die
Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei
Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat
die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen
auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der
Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.

3.Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Skyparking24
zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und
Abholung, des Be- und Entladens sowie während
eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet.
Skyparking24 ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs
auf dem Betriebsgelände von Skyparking24 im Falle
drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle
dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen.
4.Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im
Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug
den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis
zum Verlassen des Betriebsgeländes der Skyparking24
besitzt. Auf Verlangen der Skyparking24, deren Mitarbeiter
oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und
Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete
Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist
Skyparking24 berechtigt, die Vorlage eines geeigneten
Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen.
Werden die Vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder
teilweise nicht vorgelegt, ist Skyparking24 berechtigt, die
Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der
Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen
Nichterfüllung.

§ 4 Shuttle-Service
1.Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem
Betriebsgelände der Skyparking24 stellt Skyparking24 für
den Kunden ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom
Betriebsgelände der Skyparking24 zum Flughafen Frankfurt
am Main und zurück zur Verfügung. Die Kunden verpflichten
sich zur angegebenen Zeit am Abfahrtsort zu erscheinen.
Verspätungen führen zum Wegfall des Shuttle-Service.

2.Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird
bis zu Menge und Gewicht, die entsprechend der
Bedingungen der Charter- und Linienfluggesellschaften von
diesen für die kostenlose Beförderung festgesetzt sind,
kostenlos befördert. Skyparking24 ist zur Beförderung von
Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung
verpflichtet. Das Sondergepäck muss bei der Buchung
angemeldet werden.

3.In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im
Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden.
Skyparking24 behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor,
auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall
zumutbare (in der Regel bis zu 30 Minuten) Verzögerungen
eintreten. Kurzfristige Änderungen an den Abflug- und
Landezeiten müssen vom Kunden angegeben werden. Dabei
ist zu beachten das die Skyparking24 erst schriftlich
gegenüber dem Kunden bestätigen muss, ob sie dann ein
Shuttle-Service bei veränderten Abflug- und Landezeiten
anbieten kann.

4.Die Beförderung zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in
der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, in
dem sich der Check-in-Schalter für den Flug des Kunden
befindet.
5.Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der
Reservierungsanfrage anzugeben.

6.Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum
Betriebsgelände der Skyparking24 erfolgt in der Regel
zeitnah. Der Kunde hat Skyparking24 nach seiner Landung
und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen.

7.Bei alkoholisierten oder randalierenden Personen ist
Skyparking24 berechtigt, unter Ausschluss von
Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nicht- oder
Schlechterfüllung eine Beförderung zu verweigern.

8.Auf Wunsch stellt Skyparking24 Kindersitze zur Verfügung,
wenn der Kunde dies sowie die Anzahl bei der
Buchungsanfrage angibt und Skyparking24 entsprechende
Reservierung mit der Buchungsannahme bestätigt.

§ 5 Kfz-Dienstleistungen

1.Skyparking24 ermöglicht Kunden, die einen Stellplatz auf
dem Betriebsgelände der Skyparking24 mieten, gegen
Entgelt die Inanspruchnahme von Kfz-Dienstleistungen
sowie Scheibenreparaturservice für die abgestellten
Fahrzeuge. Entsprechende Buchungsanfragen von Kunden
können in der Regel nur berücksichtigt werden, wenn die
Anfrage des Kunden mindestens eine Woche vor Beginn der
Einstellzeit erfolgt.

2.Die von dem Kunden gebuchten Kfz-Dienstleistungen
werden während der Abstellzeit des Kundenfahrzeugs
durchgeführt. Der Kunde hat daher den Fahrzeugschlüssel
rechtzeitig auszuhändigen.

§ 6 Hotelanfragen
Skyparking24 bietet Kunden, die einen Stellplatz auf dem
Betriebsgelände der Skyparking24 mieten, auf Wunsch die
Möglichkeit an, überSkyparking24 Anfragen zu
Übernachtungsmöglichkeiten im Hotel zu stellen. Skyparking24
übernimmt insoweit jedoch keinerlei Verpflichtungen gegenüber
dem Kunden, weder im Hinblick auf eine
Vermittlungsverpflichtung noch im Hinblick auf einen
Beherbergungsvertrag. Etwaige vertragliche Beziehungen
bestehen insoweit allein zwischen dem Kunden und Hotel.

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen

1.Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarten Preise an
Skyparking24 zu zahlen.

2.Von Skyparking24 angegebene Preise verstehen sich als
Bruttopreise.

3.Für die von Skyparking24 angebotenen Parkleistungen
gelten die angegebenen Tagespreise pro angebrochenen
Kalendertag, auch wenn der Kunde an den jeweiligen
Kalendertagen die Skyparking24 angebotenen
Parkleistungen nur zeitweise nutzt.

4.Die vereinbarten Preise werden dem Kunden zu Beginn der
Einstellzeit in Rechnung gestellt und sind von dem Kunden
sofort und ohne Abzug in EURO zu zahlen.

5.Sofern der Kunde die vereinbarten Leistungen von
Skyparking24 nicht annimmt, bleibt er vorbehaltlich
entgegenstehender gesetzlicher Regelungen zur Entrichtung
des vereinbarten Entgelts an Skyparking24 verpflichtet.

6.Gegen die Ansprüche von Skyparking24 kann der Kunde
nicht mit Gegenansprüchen aufrechnen, es sei denn, die
Gegenforderung ist unbestritten, rechtskräftig festgestellt
oder von Skyparking24 anerkannt.

§ 8 Rücktritt

1.Dem Kunden wird ein Rücktrittsrecht unter den
nachfolgenden Bedingungen eingeräumt.

2.Der Kunde kann jederzeit bis zum Beginn der vereinbarten
Mietzeit schriftlich, per Fax oder per E-Mail von dem Vertrag
zurücktreten. Erfolgt der Rücktritt bis zu 24 Stunden vor
dem Beginn des Datums, an dem die vereinbarte Mietzeit
beginnt, ist der Rücktritt für den Kunden kostenfrei. Erfolgt
der Rücktritt später, hat der Kunde an Skyparking24 das
vereinbarte Entgelt in voller Höhe als Schadensersatz zu
leisten. Im Tarif „Best Preis“ ist der vereinbarter Preis in
voller Höhe zu erstatten. Dem Kunden steht der Nachweis
frei, dass Skyparking24 kein oder ein niedrigerer Schaden
als die geforderte Rücktrittspauschale entstanden ist. Die
Höhe des Schadensersatzes beträgt maximal die Höhe des
vereinbarten Entgelts.

3.Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte der Parteien
bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
§ 9 Haftung7

1.Skyparking24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen
für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
Skyparking24 sowie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Skyparking24
beruhen. Ist der Kunde Unternehmer, ist die Haftung von
Skyparking24 bei grober Fahrlässigkeit auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.

2.Skyparking24 haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern Skyparking24 schuldhaft eine wesentliche
Vertragspflicht verletzt. In diesem Fall ist die Haftung von
Skyparking24 auf den vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schaden begrenzt.

3.Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch
für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, verschuldensunabhängige
gesetzliche Haftungstatbestände sowie Ansprüche des
Kunden, die bereits vor Vertragsschluss entstanden sind.

4.Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist
die Haftung von Skyparking24 ausgeschlossen.
Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass die Skyparking24
nicht für Glasschäden am Fahrzeug des Kunden haftet.
Kleinere Schäden am Fahrzeug werden vor Abgabe des
Fahrzeugs nicht dokumentiert, so dass hier ebenfalls eine
Haftung der Skyparking24 ausgeschlossen ist. Insoweit
obliegt es dem Kunden vor Abgabe des Fahrzeuges an die
Skyparking24 kleinere Schäden am Fahrzeug zu
dokumentieren (per Foto o.ä.).

5.Der Kunde haftet unabhängig von einem Verschulden für
alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von
ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf das
Betriebsgelände von Skyparking24 verbrachte Fahrzeug
verursacht werden.

6.Der Kunde tritt bereits jetzt eigene Ansprüche gegen Dritte
oder Versicherungen aus einem von ihm zu vertretenden
oder aufgrund eines technischen Defekts des Fahrzeugs
eingetretenen Schadensfall im Voraus an Skyparking24 ab,
soweit Skyparking24 ein Schaden entstanden ist.

7.Skyparking24 haftet zudem nicht für Brandschäden oder
Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten
Parkdauer.

8.In keinem Fall haftet Skyparking24 für vom Fahrer bzw.
Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit
Sach- und /oder Personenschäden.

9.Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von
Skyparking24 bereitgestellten Parkplätze erfolgt
ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

10.Skyparking24 haftet nicht für Gegenstände im Fahrzeug,
auch nicht im Valet-Service.

11.Bei Schäden die in der Serviceleistung Hol- und Bring
Service (Valet-Parking) am Frankfurt Flughafen getätigt
werden, sind bei jeglichen Schadenfällen ausschließlich über
die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugbesitzer zu agieren.

§ 10 Datenerhebung
1.Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke
für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht
ausgeschlossen.

2.Sie können dieser Verwendung jederzeit widersprechen,
ohne das für den Widerspruch andere als
Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

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§ 11 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1.Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.